Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Weitere Hinweise Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ernennung das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits im Beamtenverhältnis stehen, werden grundsätzlich im Arbeitsverhältnis eingestellt.