. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen
. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen